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Können Unverheiratete das Kind des Partners adoptieren?

Aktualisiert: 27. Juni 2022

Für eine Adoption ist nicht mehr die Dauer der Ehe, sondern die Dauer des gemeinsamen Haushalts entscheidend.

Als Anwalt erreichte mich von Frau S. folgende Frage: «Ich (35) und mein Partner (34) sind seit sieben Jahren ein Paar und leben seit sechs Jahren zusammen. Ebenfalls bei uns lebt meine achtjährige Tochter. Nun möchte mein Partner mein Kind adoptieren und dessen leiblicher Vater ist damit einverstanden. Nun frage ich: Ist dies möglich, obwohl wir nicht heiraten möchten? Oder müssten wir zuerst heiraten und wie lange müssten wir danach bis zur Adoption warten?»


Bis zum 31. Dezember 2017 konnten nur verheiratete Personen das Stiefkind ihrer Partnerin oder ihres Partners adoptieren. Die Ehegatten mussten dafür seit mindestens fünf Jahren verheiratet und der adoptionswillige Partner mindestens 35 Jahre alt sein. Am 1. Januar 2018 ist allerdings das revidierte Adoptionsrecht in Kraft getreten, wonach auch Personen in einer eingetragenen Partnerschaft oder in einer faktischen Lebensgemeinschaft das Kind ihres Partners oder ihrer Partnerin adoptieren können. Die Personen in der faktischen Lebensgemeinschaft dürfen aber nicht (mehr) mit anderen Personen verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft gebunden sein.


Dauer gemeinsamer Haushalt entscheidend

Heute ist auch nicht mehr die Dauer der Ehe, sondern die Dauer des gemeinsamen Haushalts entscheidend. Um sein Stiefkind adoptieren zu können, muss eine Person in einer faktischen Lebensgemeinschaft mit seinem Partner oder seiner Partnerin seit mindestens drei Jahren einen gemeinsamen Haushalt führen. Auch das Mindestalter des adoptionswilligen Partners wurde auf 28 Jahre gesenkt. Unverändert geblieben ist das Verbot der gemeinschaftlichen Adoption fremder Kinder durch gleichgeschlechtliche Paare und Paare in einer faktischen Lebensgemeinschaft.


Voraussetzung für Adoption erfüllt

In Ihrem Fall sind also die Voraussetzungen für eine Adoption Ihrer Tochter durch Ihren Partner gemäss dem neuen Adoptionsrecht erfüllt. Sie und Ihr Partner leben in einer faktischen Lebensgemeinschaft, sind beide nicht bzw. nicht mehr verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft und führen seit mehr als drei Jahren einen gemeinsamen Haushalt. Ausserdem beträgt der Altersunterschied zwischen Ihrer Tochter und Ihrem Partner mehr als 16 Jahre und weniger als 45 Jahre, und Ihr Partner ist älter als 28 Jahre. Eine Adoption Ihrer Tochter durch Ihren Partner ist somit möglich, ohne dass Sie und Ihr Partner zuerst heiraten müssen. Selbstverständlich müssen aber die übrigen Adoptionsvoraussetzungen erfüllt sein. Insbesondere muss also die Zustimmung der leiblichen Eltern des Kindes sowie die Zustimmung des urteilsfähigen Kindes vorliegen.

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